Tarife (neu ab April 2024)

 

Erstgespräch integrativ Erwachsene 75 Minuten € 160.-
Erstgespräch integrativ Kinder oder
Elterngespräch, siehe auch
hier
60 Minuten € 140.-
Folgeordination, auch Telemedizin (je nach Aufwand) 30-60 Minuten € 70 bis 140.-
Ordination Allgemeinmedizin, auch Telemedizin 15 Minuten € 40.-
Mutter-Kind-Pass Untersuchung
Ersttermin 60 Minuten
Folgetermin 45 Minuten
€ 140.-
€ 100,-
Vorsorgeuntersuchung 2 Termine, je ca. 20 Minuten kostenlos *)
Hausbesuch: Ordinationstarif + € 50,- Anfahrtspauschale + € 1,- pro Kilometer (Gesamtstrecke)

*) Die Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos für Versicherte der ÖGK, BVA, OEBB, SVA und KFA-Wien. Voraussetzung: Es besteht eine aufrechte Krankenversicherung, und die letzte Vorsorgeuntersuchung liegt auf den Tag genau mindestens 12 Monate zurück.

Der Ordinationsbetrag ist bar zu begleichen oder im Anschluss an den Termin innerhalb von 2 Wochen zu überweisen (keine Bankomatkasse vorhanden).



Terminabsage:
Ich habe Verständnis dafür, dass es Umstände gibt, die es Ihnen unmöglich machen, einen vereinbarten Termin einzuhalten. Bitte verständigen Sie mich in so einem Falle ehestmöglich!
Bei Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr eingehoben.
Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird 50% des Honorars in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.

Erstgespräch Erwachsene, 75 Min. € 160.-
Erstgespräch Kinder / Elterngespräch, siehe auch hier, 60 Min. € 140.-
Folgeordination, 30-60 Min., auch Telemedizin (je nach Aufwand) € 70 bis 140.-
Ordination Allgemeinmedizin 15 Min., auch Telemedizin € 40.-
Mutter-Kind-Pass Untersuchung
€140,- (Ersttermin)
€ 100.-
(Folgetermin)
Vorsorgeuntersuchung kostenlos *)
Hausbesuch: Ordinationstarif + € 50,- Anfahrtspauschale + € 1,- pro Kilometer (Gesamtstrecke)

*) Die Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos für Versicherte der ÖGK, BVA, OEBB, SVA und KFA-Wien. Voraussetzung: Es besteht eine aufrechte Krankenversicherung, und die letzte Vorsorgeuntersuchung liegt auf den Tag genau mindestens 12 Monate zurück.

Der Ordinationsbetrag ist bar zu begleichen oder im Anschluss an den Termin innerhalb von 2 Wochen zu überweisen (keine Bankomatkasse vorhanden).


Terminabsage:

Ich habe Verständnis dafür, dass es Umstände gibt, die es Ihnen unmöglich machen, einen vereinbarten Termin einzuhalten. Bitte verständigen Sie mich in so einem Falle ehestmöglich!
Bei Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr eingehoben.
Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird 50% des Honorars in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.

 

Informationen zur Wahlarztpraxis:

Ich bin als Wahlärztin niedergelassen, was bedeutet, dass das jeweilige Honorar direkt bei mir zu begleichen ist.

Die Honorarnote kann bei der Krankenversicherung innerhalb von drei Jahren zur Rückvergütung eingereicht werden. Dabei werden 80% desjenigen Honorars, welches die Krankenkasse einem Kassenarzt für dieselbe Leistung (Ordination) bezahlen würde, rückerstattetVoraussetzung für die Rückvergütung ist, dass Sie in dem betreffenden Quartal, in dem Sie die Wahlärztin / den Wahlarzt konsultiert haben, nicht gleichzeitig bei einem Kassenarzt in Behandlung waren. In diesem Fall erfolgt von der Krankenkasse keine Kostenerstattung.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit eine private Wahlarzt-Versicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich bei der Versicherungsgesellschaft Ihres Vertrauens.